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   VG Augsburg, 23.11.2010 - Au 1 K 10.1121   

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https://dejure.org/2010,68899
VG Augsburg, 23.11.2010 - Au 1 K 10.1121 (https://dejure.org/2010,68899)
VG Augsburg, Entscheidung vom 23.11.2010 - Au 1 K 10.1121 (https://dejure.org/2010,68899)
VG Augsburg, Entscheidung vom 23. November 2010 - Au 1 K 10.1121 (https://dejure.org/2010,68899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gestattung der Erwerbstätigkeit; Abgelehnter Asylbewerber mit langjähriger Duldung; Fehlende Mitwirkung an der Passbeschaffung; Ursache für das Abschiebungshindernis - Duldungsgründe wegen der Vaterschaftsanerkennung von zwei Kleinkinder, die ein Aufenthaltsrecht im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 11 PA 85/10

    Täuschung über die Identität und Staatsangehörigkeit eines staatenlosen

    Auszug aus VG Augsburg, 23.11.2010 - Au 1 K 10.1121
    Einem geduldeten Ausländer, der seinen gesetzlichen Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung von Reisepapieren nicht oder nicht in ausreichendem Maße nachkommt, darf nach § 11 BeschVerfV die Ausübung einer Beschäftigung nicht erlaubt werden (vgl. OVG Lüneburg vom 8.4.2010 Az. 11 PA 85/10).

    Dieses Verhalten des Klägers, seinen ausländerrechtlichen Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung von Reisepapieren nicht (in ausreichender Weise) nachzukommen und dadurch die Abschiebung zu verhindern, führt dazu, dass ihm nach § 11 Satz 1 BeschVerfV die Ausübung einer Beschäftigung nicht erlaubt werden kann (OVG Lüneburg vom 8.4.2010 Az. 11 PA 85/10 - RdNr. 4; Hailbronner a.a.O., RdNr. 47 der Anm. zur BeschVerfV m. umfangr. Nachw.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - 18 B 1772/05

    Beschäftigungserlaubnis Mitwirkung Mitwirkungspflichten Passbeschaffung Duldung

    Auszug aus VG Augsburg, 23.11.2010 - Au 1 K 10.1121
    Insbesondere die fehlende Mitwirkung des Ausländers an der Passbeschaffung muss die Ursache für die fehlende Vollziehbarkeit der aufenthaltsbeendenden Maßnahme sein (OVG Nordrhein-Westfalen vom 18.1.2006 Az. 18 B 1772/05, InfAuslR 2006, S. 222 ff., LS 3 und ; OVG Lüneburg vom 8.11.2005 Az. 12 ME 397/05 - RdNr. 13; OVG Lüneburg vom 12.8.2010 Az. 8 PA 183/10 - RdNr. 11; vgl. auch Hailbronner a.a.O., RdNr. 48 der Anm. zur BeschVerfV).
  • OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 8 PA 183/10

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an einen Ausländer bei unmöglicher

    Auszug aus VG Augsburg, 23.11.2010 - Au 1 K 10.1121
    Insbesondere die fehlende Mitwirkung des Ausländers an der Passbeschaffung muss die Ursache für die fehlende Vollziehbarkeit der aufenthaltsbeendenden Maßnahme sein (OVG Nordrhein-Westfalen vom 18.1.2006 Az. 18 B 1772/05, InfAuslR 2006, S. 222 ff., LS 3 und ; OVG Lüneburg vom 8.11.2005 Az. 12 ME 397/05 - RdNr. 13; OVG Lüneburg vom 12.8.2010 Az. 8 PA 183/10 - RdNr. 11; vgl. auch Hailbronner a.a.O., RdNr. 48 der Anm. zur BeschVerfV).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 12 ME 397/05

    Voraussetzungen einer Beschwerde gegen einen Beschluss nach § 80 Abs. 5

    Auszug aus VG Augsburg, 23.11.2010 - Au 1 K 10.1121
    Insbesondere die fehlende Mitwirkung des Ausländers an der Passbeschaffung muss die Ursache für die fehlende Vollziehbarkeit der aufenthaltsbeendenden Maßnahme sein (OVG Nordrhein-Westfalen vom 18.1.2006 Az. 18 B 1772/05, InfAuslR 2006, S. 222 ff., LS 3 und ; OVG Lüneburg vom 8.11.2005 Az. 12 ME 397/05 - RdNr. 13; OVG Lüneburg vom 12.8.2010 Az. 8 PA 183/10 - RdNr. 11; vgl. auch Hailbronner a.a.O., RdNr. 48 der Anm. zur BeschVerfV).
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